Lehen (Grundwortverzeichnis) |
mhd. lêhen stn. "geliehenes Gut" (Lexer I, Sp. 1859f.). Ein Lehen ist ein Gut oder Grundstück, das der Grundherr (Lehensherr) dem Lehensmann gegen bestimmte Gegenleistungen erblich (Erblehen) oder auf Lebenszeit (Leib- oder Fallehen) gab (Vollmann, 50). |