Ursprünglich ist der Hof das Herrengut im Gegensatz zum bäuerlichen Besitz. Zusammensetzungen mit -hof sind Bezeichnungen für herrschaftlichen Besitz. Mit zunehmendem Einzelbesitz nannten sich auch andere bäuerliche Anwesen -hof. Weiters stellt der Hof eine Einheit der Bemessung der Grundbesitzung dar. Ein ganzer Hof ist eine Besitzung von 50 bis 60 Jucharten Ackerlandes; Wies- und Holzgründe waren dabei nicht gerechnet. Ein halber Hof ist eine Hube, 1/8 Hof eine Bau- oder gute Sölde, 1/16 Hof eine leere oder schlechte Sölde (Schmeller I, Sp. 1058).
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